Gebührenpflichtige Abholung zwischen 2 Kampagnen
In manchen Fällen werden Sie die NBPM früher abgeben müssen und Sie verlieren die Möglichkeit, die zweijährliche Sammelkampagne von NBPM durch AgriRecover zu nutzen:
- wenn Sie sehr alte Produkte in Ihrem Besitz haben, deren Besitz verboten ist;
- im Fall einer Autokontrolle oder einer Kontrolle durch eine zuständige Behörde, bei der Sie verpflichtet werden, diese Produkte unmittelbar zu entsorgen.
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Normales Verfahren
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NBPM (Nicht Brauchbare PflanzenschutzMittel) sind Pflanzenschutzmittel, die NICHT (MEHR) verwendet werden dürfen. Um das Verfahren korrekt zu befolgen, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontrollen Sie, ob Ihr Produkt ein NBPM ist oder nicht, indem Sie auf der Website Fytoweb in der Rubrik „Zulassungen konsultieren“. Um die Website sofort einzusehen, klicken Sie HIER.
- Halten Sie NBPM deutlich getrennt von den anderen Produkten im Phytoraum mit einem Blatt, auf dem Sie angeben: „Nächste Einsammlung von NBPM durch AgriRecover“.
- Alle 2 Jahre - jeweils in den ungeraden Jahreszahlen - dürfen Sie die NBPM zur Sammelstelle Ihrer Wahl mitbringen.
- Das Rundschreiben der FASNK (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) können Sie unter unserer Rubrik „Dokumente“ auf dieser Website einsehen.